Fälle, wie der der Amerikanerin Terri Schiavo, die fünfzehn Jahre lang im Wachkoma lag, bevor sie am 31. März 2005 verstarb, haben die internationale Öffentlichkeit immer wieder beschäftigt. Weltweit entbrannten heftige Debatten zwischen Gegnern und Befürwortern der passiven Sterbehilfe. Auch in Deutschland war lange nicht klar, ob Mediziner nach den Vorgaben, die eine Patientenverfügung trifft, im Ernstfall auch wirklich handeln müssen. Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag endlich verbindlich geregelt, dass sich die behandelnden Ärzte an den Willen ihrer Patienten halten müssen und Patientenverfügungen bindend sind. Treffen Sie darin detailliert Ihre eigenen Entscheidungen, ob und welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie für den Fall wünschen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst kundgeben können.
Für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben. Außerdem hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) schon vor längerer Zeit spezielle Vorgaben formuliert, denen eine Patientenverfügung entsprechen soll. Auf formular.de finden Sie eine detaillierte Muster-Patientenverfügung, die sich genau an den Richtlinien des Bundesministeriums orientiert. Darin halten Sie unter anderem fest, unter welchen Bedingungen Sie eine künstliche Ernährung oder Beatmung akzeptieren oder nicht. Gerade in Fällen, in denen nach aller Erfahrung keine Heilungschancen mehr bestehen, lehnen viele Menschen eine weitere Behandlung durch die Apparate-Medizin ab. Formulieren Sie mit Hilfe unserer Vorlagen unmissverständlich Ihren eigenen Willen!
Die letzte Entscheidung über Ihren persönlichen Vormund im Falle einer Unfähigkeit zur eigenen Meinungsäußerung hat das Vormundschaftsgericht. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie allerdings eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen und Sie dem Gericht als Ihren Vormund vorschlagen. Legen Sie auf diese Weise Ihr weiteres Schicksal im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung in die Hände enger Vertrauter, die auch in schwierigen Situationen in der Lage sind, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Besonders für unverheiratete Lebenspartner empfiehlt sich außerdem der Abschluss einer Vorsorgevollmacht, um sich für den Fall des Todes oder einer Krankheit gegenseitig als Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
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