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Berliner Testament (Einheitslösung)

Mit einem Ehegattentestament ("Berliner Testament") stellen Ehegatten sicher, dass der überlebende Ehepartner auf gewohntem Niveau weiterleben kann. Erreicht wird dies, weil die Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder zunächst von der Erbfolge ausschließen. Dies kann grundsätzlich auf zwei Wegen geschehen: Bei der Einheitslösung findet keine doppelte Besteuerung der Erbschaft statt. Zudem ist der Überlebende als Alleinerbe nicht in seiner Verfügungsberechtigung beschränkt.

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Weitere Produktinformationen

Bei der so genannten Trennungslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Vorerben und die Abkömmlinge oder Dritte als Nacherben ein. Kern der so genannten Einheitslösung ist demgegenüber, dass der überlebende Ehegatte Vollerbe wird. Sein Vermögen verschmilzt dann rechtlich mit dem des Verstorbenen, so dass eine einheitliche Vermögensmasse entsteht. Abkömmlinge oder Dritte erben wiederum erst nach dem Tod des Letztverstorbenen.

Außerdem in diesem Berliner Testament enthalten: Wiederverheiratungsklausel, Pflichtteilsklausel.

Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird.

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