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Ehe- und Erbvertrag mit anfänglicher Gütertrennung

Mit dem Ehe- und Erbvertrag kann als güterrechtliche Regelung die Gütertrennung sowie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Falle einer Berufsunterbrechung bei Kindesgeburt vereinbart werden. Außerdem enthält der Vertrag neben einer erbrechtlichen Regelung einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt sowie einen Ausschluss des gesetzlichen Versorgungsausgleichs unter auflösender Bedingung bei Berufsunterbrechung durch Kindesgeburt. Der Vertrag ist von einem Notar zu beurkunden.

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Typ: Vertrag

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