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Gemeinschaftliches Testament

In dem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Mit enthalten ist eine Klausel für den Fall, dass die Kinder nach dem Tod des Erstverstorbenen Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen. In dem Fall erhalten Sie auch nach dem Tode des Letztverstorbenen nicht mehr als den Pflichtteil. Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird.

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