Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrrad
Gebrauchte Räder gibt es bei Fahrrad-Versteigerungen, im Internet oder Fachhandel, über die Zeitung oder auf Gebrauchtrad-Börsen. Mit etwas Glück, einem kritischen Blick und ein wenig Sachverstand können Sie dort durchaus Ihr Schnäppchen machen. Mit diesem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrrad können Sie sicher gehen, keiner Hehlerware aufgesessen zu sein. Lassen Sie sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und tragen Sie die Nummer ein. Beim Kauf auf Mängel achten. Gewerbliche Händler haften mindestens für ein Jahr, wenn nichts anderes vereinbart wurde für zwei Jahre.