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Arbeitsvertrag für einen 400 Euro Minijob

Mit diesem Arbeitsvertrag für Minijobs regeln Sie die Beschäftigung einer Arbeitskraft mit geringfügiger Entlohnung. Von einem 400-Euro-Job oder einer geringfügig entlohnten Beschäftigung spricht man dann, wenn der Lohn dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt – dabei gilt in der Regel brutto für netto. Der Arbeitnehmer muss nach §8 I Nr.1 SGB IV bis zu dieser Grenze keine Beiträge für die Sozialversicherung leisten. Alles was darüber liegt, fällt in den Niedriglohnsektor.

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Typ: Vertrag

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Weitere Produktinformationen

Einzelne Vertragspunkte dieses Minijob-Arbeitsvertrags:

  rechtlicher Rahmen und Arbeitsort
  Tätigkeit
  Arbeitsvergütung
  Arbeitszeit
  Urlaub
  Kündigung
  Zusätzliche Vereinbarungen

Hilfefunktion

Dieses Produkt enthält Hilfetexte und Erläuterungen.

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Ausfüllfunktion

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